Weiterhin reduzierte Stromsteuer für Landstrom
Damit fallen für eine Megawattstunde Schiffsstrom weiterhin nur 0,50 Euro statt 20,50 Euro an Stromsteuer an. Diese Ausnahmeregelung soll einen wirtschaftlichen Anreiz zur Nutzung von landseitiger Elektrizität vermitteln, um die Luftverschmutzung durch Schwefeloxid- und CO2-Emissionen und den Lärm von Schiffen an ihrem Liegeplatz in den Hafenstädten zu verringern.
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßte die Maßnahme. Aus Sicht des Verbandes sollte dieser Anreiz durch eine Privilegierung von Landstrom bei der EEG-Umlage zusätzlich verstärkt werden. Das Bundesverkehrsministerium prüft derzeit entsprechende Möglichkeiten unter dem EU-Beihilferecht.