Volkswerft gewinnt Prozess
Im Rechtsstreit zwischen der Volkswerft und der Hansestadt Stralsund um millionenschwere Kanalbaubeiträge hat das Schiffbauunternehmen vor dem Oberverwaltungsgericht einen Erfolg erzielt. Das Gericht in Greifswald hob am Mittwoch die Beitragsbescheide der Hansestadt Stralsund in Höhe von 6,8 Millionen Euro auf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der besonderen Grundstückssituation, für die eine Sonderregelung erforderlich sei, wie Gerichtssprecher Eckhard Corsmeyer sagte. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt kann nun lediglich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Zuvor war ein vom Gericht unterbreiteter Vergleichsvorschlag am Widerstand der Hansestadt Stralsund gescheitert. Die Stadt begründete ihre Position mit einem Runderlass des Innenministeriums, der erst kürzlich an die Beitragserhebungspflicht erinnert habe. Ein Vergleich würde zudem bei den Stralsunder Beitragszahlern, die auf Grundlage der Kanalbau-Beitragssatzung bereits ihre Beiträge entrichtet hätten, nicht auf Akzeptanz stoßen, sagte der Jurist des Stralsunder Bauamtes, Claus Pergande.
Die Werft, die seit August zur Bremer Hegemann-Gruppe gehört, hatte in der Berufungsverhandlung die Aufhebung der insgesamt sechs Bescheide verlangt, weil die Beiträge pauschal nach der Höhe der Werfthallen berechnet und die 75 Meter hohen Hallen wie 21- geschossige Häuser behandelt worden waren. Stattdessen forderte die Werft eine Neuberechnung, die einen Teilerlass von 3,8 der 6,8 Millionen Euro vorsah. Das Verwaltungsgericht hatte im Juni 2006 in erster Instanz die Klage der Werft abgewiesen. Darauf ging die Volkswerft in Berufung. Das Gericht führte in der Verhandlung aus, dass auch bei der Bemessung von Beiträgen der allgemeine Gleichheitsgrundsatz gelten müsse. Der Beitrag dürfe in keinem Missverhältnis zur Leistung stehen, sagte der Bericht erstattende Richter Klaus Sperlich. «Am gerechtesten wäre es, wenn die Verwaltung sich die Wirklichkeit zum Maßstab nehmen würde.» Wie der Rechtsanwalt der Werft, Hans-Jörg Schüler, sagte, werde die Volkswerft nach der Gerichtsentscheidung die bereits gezahlten drei Millionen Euro von der Stadt zurückfordern. «Für diese Zahlung gibt es keine Rechtsgrundlage mehr», sagte Schüler.