Staatliche Beihilfen: Konsultation der Marktteilnehmer

Anhand der eingegangenen Kommentare wird die Kommission entscheiden, ob eine Überarbeitung der Leitlinien erforderlich ist, und die Öffentlichkeit erneut konsultieren, um festzustellen, ob neue Vorschriften vonnöten sind. Findet keine Überarbeitung statt, so gelten die derzeitigen Leitlinien weiter.
Mit dieser Konsultation sollen die Mitgliedstaaten und die Beteiligten aufgefordert werden, Rückmeldungen und Daten zu den Auswirkungen zu übermitteln, die die Leitlinien für den Seeverkehr auf die Schifffahrtsindustrie der EU und auf die Entwicklung von Geschäftsmodellen haben. Die Kommission ist auch an Informationen über mögliche Mängel der Leitlinien interessiert, für die in Zukunft Abhilfe geschaffen werden könnte.
Die Kommission wird die Beiträge analysieren, bevor sie entscheidet, in welchem Umfang die derzeit geltenden Vorschriften zu ändern sind. Anschließend wird sie ggf. einen Vorschlag für überarbeitete Seeverkehrsleitlinien vorlegen. Die Geltungsdauer der Leitlinien ist nicht begrenzt. Die Kommission ist allerdings verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, wie ihre Leitlinien angewandt werden.
Das Konsultationspapier kann im Internet abgerufen werden unter: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_maritime_transport/index_en.html

 

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in deren Rahmen sich die Marktteilnehmer zur Durchführung der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr von 2004 äußern können. Beiträge können bis zum 14. Mai 2012 übermittelt werden.

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