Schiffserlöspools dauerhaft steuerbefreit
Die hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Eine Abstimmung des Deutschen Bundestages ist für die erste Sitzungswoche im Oktober 2015 geplant.
Durch sogenannte Erlöspools können teilnehmende Reedereien besser auf Marktschwankungen reagieren und das Risiko der Unterbeschäftigung von einzelnen Schiffen untereinander ausgleichen. Zudem sichert die Erlösteilung über den Pool gleichmäßigere Einnahmen. Dieses Modell ist seit Jahrzehnten international in der Schifffahrt üblich. Bislang waren diese Erlöspools lediglich bis Ende 2015 von der Steuerpflicht befreit. Mit der nun in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen Gesetzesänderung erfolgt eine dauerhafte Entfristung.