Reduzierte Stromsteuer für Landstrom

Damit würde für direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom weiterhin eine ermäßigte Steuer von 0,50 statt 20,50 Euro pro Megawattstunde anfallen. Die von der EU schon einmal im Juli 2011 gewährte Steuerermäßigung für landseitigen Schiffsstrom in Häfen soll um weitere sechs Jahre bis 2020 verlängert werden.
Diese Ausnahmeregelung soll einen wirtschaftlichen Anreiz zur Nutzung von landseitiger Elektrizität vermitteln, um die Luftverschmutzung durch Schwefeldioxid- und CO2-Emissionen und den Lärm von Schiffen am Liegeplatz in Hafenstädten zu verringern. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) begrüßt diese Maßnahme als einen wichtigen Schritt zu mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie mehr Rechtssicherheit für die Hafenwirtschaft zur Planung ihrer Investitionen in Landstrominfrastruktur.

Die EU-Kommission unterstützt Deutschlands Antrag auf die Fortführung eines reduzierten Stromsteuersatzes für Landstrom und hat dem EU-Rat den Vorschlag für einen dahingehenden Durchführungsbeschluss unterbreitet.

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