Mehrwertsteuer-Ermäßigung für Fahrgastschiffe verlängert

Für die Beförderung von Personen mit Schiffen wird auch künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent in Ansatz gebracht.

Das Bundesfinanzministerium hat damit seine anfänglich bekundete Absicht, die Steuerregelung zum Jahresende auslaufen zu lassen, aufgegeben und nicht zuletzt auf Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) einen Gesetzentwurf zur weiteren Verlängerung auf den Weg gebracht. Die auf vier Jahre befristete Regel hat kürzlich im Rahmen der Zustimmung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2008 die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Damit können die jährlich rund 15 Millionen Gäste an Bord von Binnenfahrgastschiffen in Deutschland auch in den kommenden vier Jahren mit attraktiven Angeboten der Tagesausflugs- und Kabinenschifffahrt rechnen.

Mit der zeitlich befristeten Fortschreibung des Steuersatzes wird der attraktive Wassertourismus in Deutschland gesichert. Ein Anstieg der Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf 19 Prozent hätte zu deutlichen Preissteigerungen in der Branche geführt und für zahlreiche Unternehmen das wirtschaftliche Ende bedeutet.

Mehr: In der Tagesausgabe des THB Deutsche Schiffahrts-Zeitung

Teilen
Drucken
Nach oben