Gericht: Jugendschiff wird geräumt
Der Jugendhilfeverein auf dem Rostocker Jugendschiff im Stadthafen ist zur Räumung verurteilt worden. Das Rostocker Landgericht gab am Mittwoch einer entsprechenden Klage der Stadtverwaltung statt. Die Räumung des Schiffes war vor allem von Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos) vorangetrieben worden. Die Rostocker Bürgerschaft hatte sich dagegen ausgesprochen und wiederum Methling auf Einhaltung ihres Beschlusses verklagt. Das Landgericht verurteilte den auf dem Schiff ansässigen Jugendhilfeverein zur Zahlung von rund 40 000 Euro und zur Auskunft über seine Mieteinnahmen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der zuständige Hauptausschuss der Bürgerschaft hatte im Juni 2006 beschlossen, das Schiff für 100 000 Euro an den Verein zu verkaufen.
Methling möchte dagegen, dass das Schiff an einen privaten Investor geht. Er erhofft sich davon einen höheren Kaufpreis für die Stadt. Inoffiziellen Angaben zufolge liegt ein Angebot in Höhe von 225 000 Euro plus jährlichen Liegeplatzgebühren von 20 000 Euro vor. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Verein zum 1. Oktober 2006 von Methling rechtmäßig gekündigt worden sei. Diese Kompetenz falle in den Bereich des Oberbürgermeisters, nicht in die der Bürgerschaft. Nach außen werde die Stadt durch ihren Oberbürgermeister vertreten, auch wenn die Bürgerschaft abweichende Beschlüsse treffe, heißt es im Urteil. Der von der Bürgerschaft entschiedene Verkauf sei durch die Beanstandung durch Methling aufgeschoben und könne vor einer Entscheidung darüber nicht abgewickelt werden.