EU-Gerichtshof :Entscheidung zugunsten von Kvaerner

Die Erste Instanz des Europäischen Gerichtshofes hat am 28.2.2002 hinsichtlich der angeblichen Überschreitung der Kapazitätsbeschränkungen durch die Kvaerner Warnow Werft (KWW) in Warnemünde zugunsten von Kvaerner entschieden. Damit hat der Gerichtshof die Entscheidung der EU-Kommission verworfen, dass Kvaerner 117 Mio. DM an Beihilfen zurückzahlen sollte. Kvaerner hatte diese Summe gemäß der EU-Entscheidung bereits im Jahr 2000 zurückgezahlt und entsprechend verbucht. Die Entscheidung des Gerichtshofes kann innerhalb von zwei Monaten angefochten werden. Wie die Kvaerner-Gruppe weiter mitteilt, geht sie davon aus, dass die Summe zurückgezahlt wird.

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