Auflagen für Gefahrguttransport auf Flüssen

Für den Transport von Gefahrengütern auf deutschen Flüssen und Kanälen sollen künftig einheitliche Auflagen gelten. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch in Berlin für diese Umsetzung von EU-Recht. «Das dient der Sicherheit, aber auch dem Bürokratieabbau», sagte ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Dazu zählt eine Kennzeichnungspflicht für Schiffe mit gefährlichen Gütern, die Pflicht zur Dokumentation des Transports und die Verwendung zugelassener Verpackungen. Bisher gab es laut Ministerium etwa für die Donau nur Empfehlungen zum Transport, während auf Rhein und Mosel gesetzliche Vorschriften galten.

Dabei handle es sich nicht um neue Vorschriften, betonte der Ministeriumssprecher. Der Bundestag muss der Umsetzung noch zustimmen. Pro Jahr werden über die Wasserstraßen in Deutschland nach Angaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes rund 50 Millionen Tonnen Gefahrgut transportiert. Das entspricht etwa einem Fünftel der beförderten Gesamtmenge der Binnenschifffahrt. Dafür gelten bisher verschiedene Rechtsvorschriften. Zu Gefahrgütern zählen zum Beispiel entzündbare flüssige Stoffe wie Erdöl. Für den Gefahrguttransport auf Straßen und Schienen ist europäisches Recht bereits in nationales Recht umgewandelt worden.

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