Am Baubeginn Elbvertiefung wird festgehalten

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister Enak Ferlemann bekraftigte, dass es für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe bei der bekannten Planung bleibt: "Der Bund und Hamburg rechnen weiter damit, dass Ende des Jahres 2011 mit den Ausbauarbeiten begonnen werden kann, sofern das erforderliche Baurecht vorliegt."

Im laufenden Planfeststellungsverfahren war eine so genannte Abweichungsprüfung erforderlich geworden, da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Fauna-Flora-Habitat-Gebiete nicht auszuschließen waren. Dazu wurden umfangreiche Unterlagen für ein Planänderung erarbeitet, die im Sommer öffentlich ausgelegt wurden.

Stattssekretär Ferlemann: "Derzeit bearbeiten die Planfeststellungsbehörden des Bundes und Hamburgs die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen. Von den Fachbehörden und beteiligten Naturschutzverbänden sind Argumente vorgetragen worden, die intensiv geprüft und bewertet werden müssen." Zudem werden die Einvernehmenserteilungen der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg vorbereitet.

Enak Ferlemann weiter: "Aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bleibt es dabei: Der Ausbau der seewärtigen zufahrten ist eine Aufgabe von nationaler Bedeutung. Der Bund und Hamburg setzen sich mit Nachdruck für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe ein."

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