Ab 1. Juli Gebühren für Kabotage-Anträge

Für die mit der Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen zum Einsatz von nicht unter EG-Flagge betriebenen Binnenschiffen im Kabotage-, Drittland- und Transitverkehr auf deutschen Wasserstrassen verbundene Arbeit , für die es bisher noch keinen eigenen Gebührentatbestand gab, ist ab 1. Juli 2002 eine Gebühr von vorläufig 100 Euro pro Antrag zu erheben. Das geht aus einem Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen in Deutschland vom 17. Juni 2002 hervor. Das BMVBW, das nach Auswertung von statistischen Unterlagen festgestellt hat, dass derartige Anträge ein hohes Niveau erreicht haben, hält die Gebühr, die sich auf Nr. 703 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu §1, Abs,. 2) der Binnenschifffahrtskostenverordnung gründet, für ein ausgewogenes Äquivalent für die zu leistende Arbeit. Mit der Beauftragung der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen zur Bekanntgabe der Gebühr und deren Einzug wird einer seit Jahren vom BDS Binnenschiffahrt e.V. gestellten Forderung entsprochen.

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