Werftengruppe FSG-Nobiskrug vermeldet Insolvenz
Die Amtsgerichte Flensburg und Neumünster haben für vier Gesellschaften der schleswig-holsteinischen Werftengruppe FSG-Nobiskrug ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet. Betroffen sind die FSG-Nobiskrug Holding GmbH, die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH, die Nobiskrug Yachts GmbH und die FSG Nobiskrug Design GmbH mit den Werftstandorten Flensburg und Rendsburg. Als vorläufige Insolvenzverwalter wurden die Rechtsanwälte Dr. Christoph Morgen aus der Kanzlei Brinkmann & Partner bzw. Hendrik Gittermann aus der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte eingesetzt. Derzeit verschaffen sich beide, zusammen mit ihren Teams, einen Überblick über die jeweilige wirtschaftliche Situation der unter dem Dach der FSG-Nobiskrug Holding agierenden Unternehmen. „Wir haben wenig Zeit. Wir brauchen eine Lösung“, sagte Dr. Morgen auf der gestrigen Pressekonferenz in Flensburg. Bis Ende Januar müsse die Investorensuche bestenfalls abgeschlossen sein. Anfang Februar soll das Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Um die Löhne und Gehälter der knapp 500 Mitarbeiter – rund 340 in Flensburg und 140 in Rendsburg – kurzfristig zu sichern, wurde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingeleitet. Sie umfasst die Lohn- und Gehaltszahlungen bis einschließlich Januar 2025 und beinhaltet auch die noch ausstehenden Novembergehälter. Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden Kontakt mit den Auftraggebern für die zwei bereits begonnenen Schiffsbauten an den Werftstandorten in Flensburg und Rendsburg aufnehmen. Dabei handelt es sich um eine RoRo-Fähre (FSG) und eine Superyacht (Nobiskrug). Falls erforderlich, wollen Dr. Morgen und Gittermann anschließend mit der Bundes- und Landesregierung über Möglichkeiten der Unterstützung bei der Zwischenfinanzierung von Baukosten bis zur Abnahme und Zahlung durch die Auftraggeber sprechen. Parallel werden sie weitere Optionen für eine Sanierung der Werften erarbeiten.
Insgesamt zeigten sich die Anwesenden sehr besorgt über den Zustand der Werften. „Die ersten Erkenntnisse sind erschreckend und zeugen von einer gewissen Verantwortungslosigkeit der Geschäftsführung“, erklärte Dr. Morgen. „Gehälter wurden wiederholt nicht gezahlt, Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt, Jahresabschlüsse seit zwei Jahren nicht erstellt, über 150 Zwangsvollstreckungsbriefe häufen sich in Büros, die Kassen sind leer und der Strom droht abgestellt zu werden.“
Dr. Reinhard Lüken, Hauptgeschäftsführer des Verbands für Schiffbau und Meerestechnik e.V. (VSM), begrüßte das Verfahren: „Wir sind erleichtert, dass der Gesellschafter den Weg frei macht, damit die beiden Werften endlich saniert und weiterentwickelt werden können. Der Bedarf an Schiffbaukapazitäten ist riesig, und die Standorte FSG und Nobiskrug sind unverzichtbar. Diese Entscheidung eröffnet nun die Möglichkeit, die Werften zukunftsfähig zu machen und langfristig in den Markt zu integrieren. Daher ist dies eine gute Nachricht für die gesamte Branche!“