VSM fordert Abbau von rechtlichen Hürden für Schiffsrecycling
Der Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V. (VSM) fordert den Abbau von rechtlichen Hürden für das Schiffsrecycling in Deutschland und hat dazu ein entsprechendes Positionspapier vorgelegt. Dieses sieht eine Anpassung der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) vor, indem diese um das fachgerechte Recycling beziehungsweise die Demontage von Schiffen in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Werften ergänzt wird. Zudem plädiert der VSM für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gemäß Paragraph 19 Bundesimmissionsschutzgesetz für den Rückbau von Schiffen größer 500 BRZ sowie für einheitliche Handlungsempfehlungen für Genehmigungsbehörden vor Ort. Die 4. BImSchV wird derzeit vom Bundesumweltministerium (BMUV) evaluiert.
„Die Anforderungen für Schiffsrecycling in Deutschland sind ein Beispiel für überbordende Bürokratie, die sinnvolles wirtschaftliches Handeln erschwert oder gar verhindert. Wir sehen in unseren nun vorgelegten Vorschlägen eine zielführende Lösung, die auch den Anforderungen an die Umwelt gerecht wird und gleichzeitig Hürden abbaut“, erklärt Dr. Reinhard Lüken, Hauptgeschäftsführer des VSM. Als Werften zugelassene Unternehmen recyceln und verwerten bereits heute Schiffsteile im Rahmen von Reparaturen und umfangreichen Umbauten. Es sei unverständlich, dass dies für das fachgerechte Verwerten von ganzen Schiffen nicht beziehungsweise nur unter deutlich erhöhtem Aufwand möglich ist, so der VSM.
Insbesondere für das Recycling von Küsten-, Binnen- und Behördenschiffen bestehe in Deutschland größeres Potenzial. Allerdings zeige die Praxis der vergangenen Jahre, dass Werften keine Recyclinggenehmigung erhielten oder die Zulassung ein langwieriges und aufwändiges Zulassungsverfahren erforderte. Dabei dürften Werften heute bereits zum Beispiel 70 Prozent eines Schiffes abschweißen und fachgerecht entsorgen beziehungsweise dem Recyclingprozess zuführen; 100 Prozent jedoch nicht, weil sie sich dadurch genehmigungstechnisch zu weit vom Schiffbau entfernen und als Abfallentsorgungsbetrieb tätig werden würden. Die aktuellen Regelungen blockierten sinnvolle Initiativen der Schiffbauindustrie unnötig, kritisiert der VSM.
Zudem müsse auch perspektivisch auf den Rückbau von Offshore-Windgeneratoren geblickt werden, da in wenigen Jahren bereits die ersten Anlagen zum Repowering anstehen, erklärt der VSM. Hier sei der Verband bereit, an entsprechenden Maßnahmen mitzuwirken.