Meyer Werft vollzieht Strukturreform mit neuem Aufsichtsrat

Klaus Richter (Mitte), Vorsitzender des Aufsichtsrates, Heiko Messerschmidt (links), stellvertretender Vorsitzender des neuen Gremiums, und Olaf Lies, niedersächsischer Wirtschaftsminister und Mitglied des Aufsichtsrates, vor der „Asuka III“ (Foto: Meyer Werft GmbH)

Die Meyer Werft GmbH hat einen neuen, mitbestimmten Aufsichtsrat eingesetzt und sich damit eine neue gesellschaftsrechtliche Struktur gegeben. Die Maßnahme sei Teil des Stabilisierungs- und Sanierungsplanes, der zwischen den neuen Gesellschaftern von Bund und Land sowie der Familie Meyer und den finanzierenden Banken vereinbart wurde, so die Papenburger Werft. Damit seien die letzten Bedingungen für den Vollzug der Beteiligung von Bundes- und Landesregierung am Unternehmen umgesetzt worden.

In dem zwölfköpfigen Gremium sitzen Vertreter der Gesellschafter, der Arbeitnehmer und externe Fachleute. Die Arbeitnehmerseite wird vertreten durch Thomas Gelder, Geschäftsführer der IG Metall Leer-Papenburg, Andreas Hensen, Betriebsratsvorsitzender der Meyer Werft, Heiko Messerschmidt, Bezirkssekretär der IG Metall Bezirk Küste, Thomas Behrens, Betriebsratsvorsitzender der Neptun Werft, Denise Sassen, Betriebsratsvorsitzende der ND Coatings GmbH, und Yvonne Lammers, eine leitende Angestellte der Meyer Werft. Für den Bund werden Patricia Geibel-Conrad, Wirtschaftsprüferin, und Christian von Lenthe, Jurist, in den Aufsichtsrat entsandt. Das Land Niedersachsen wird durch Wirtschaftsminister Olaf Lies und die Wirtschaftsjuristin Anne Deter aus dem grünen Finanzministerium vertreten. Darüber hinaus wurde der ehemalige Diehl-, BMW- und Airbus-Manager Klaus Richter als weiteres Aufsichtsratsmitglied bestellt und wird als Vorsitzender des Gremiums gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Heiko Messerschmidt. Als Familienvertreter wird Jan Meyer dem Aufsichtsrat angehören.

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu bestellen, zu beraten, deren Tätigkeit zu überwachen und an ihren Entscheidungen mitzuwirken. Darüber hinaus prüft er den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Gewinnverwendung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung der Meyer Werft ist verpflichtet, den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftspolitik und die Entwicklung des Unternehmens zu informieren.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben