BSH legt Entwurf für Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans vor

Mit dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans soll ein beschleunigter Ausbau der Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2035 ermöglicht werden (Foto: Claudia Thomsen)

 

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Im laufenden Verfahren sollen erstmals Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden.

Zusätzlich sollen bereits mit der laufenden Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren. „Mit dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans setzen wir auf einen beschleunigten Ausbaupfad bis zum Jahr 2035; Das gesetzliche Ziel übertreffen wir um 10 GW. „Bis zum Jahr 2037 sind es bereits 60 GW“, so BSH-Präsident Helge Heegewaldt. Gleichzeitig zeichnet der Entwurf erstmals die Gebietskulisse vor, mit der das Ziel von mindestens 70 GW Offshore-Windenergie erreicht werden kann. Wesentlich hierfür ist die Nutzung von Räumen im Bereich der Schifffahrtroute SN10, die die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) zentral quert, für die Windenergie auf See. „Wir haben uns in den vergangenen Jahren zusammen mit den weiteren zuständigen Stellen der Bundesverwaltung intensiv mit unseren dänischen und niederländischen Nachbarn ausgetauscht. Unser gemeinsames Ziel war es, zusätzliche Flächen für die nationalen Offshore-Ausbauziele zu gewinnen und gleichzeitig die Sicherheit und Leichtigkeit der internationalen Schifffahrt zu gewährleisten. Mit dem vorgelegten Plan gelingt es uns, durch die neue Strukturierung der Schifffahrtsrouten zusätzliche Flächen für die Windenergie in einem Umfang von deutlich über 10 GW festzulegen.“

Analog zu den Planungen des Netzentwicklungsplans (NEP) 2037/2045 (2023) für den Netzausbau auf See und an Land legt die Fortschreibung des FEP die Ausschreibung und Inbetriebnahme von Flächen für die Windenergie auf See bis zum Inbetriebnahmejahr 2037 zeitlich fest. Der FEP schafft damit für die Offshore-Branche eine klare, kontinuierliche Ausbauperspektive bis weit in die 2030er Jahre hinein.

Aufbauend auf dem vom Bundeskabinett am 27. März 2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See leitet der FEP-Entwurf die erforderlichen Schritte zur Ausweisung von Beschleunigungsflächen ein. „Wir machen mit diesem Entwurf auch einen Aufschlag für die Ausweisung von Beschleunigungsflächen im Offshore-Bereich und einen Infrastrukturgebieteplan. Damit ist für das laufende Gesetzgebungsverfahren transparent, wie das BSH plant, die vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen umzusetzen“, erläutert Dr. Nico Nolte, Abteilungsleiter „Ordnung des Meeres“ beim BSH. Er stellt klar: „Mit der Integration der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie bereits in der laufenden Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans hält das BSH das Tempo der Umsetzung der Offshore-Ziele hoch. Gleichzeitig wollen wir Transparenz und Planungssicherheit für die Beteiligten schaffen.“ Die Ausweisung steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des laufenden parlamentarischen Verfahrens.

Bis zum 8. Juli bzw. bis zum 8. August können Behörden und die Öffentlichkeit schriftlich zum Entwurf des FEP sowie den Umweltberichten Stellung nehmen. Am 4. September bespricht das BSH die Entwürfe sowie die eingegangenen Stellungnahmen in einem Erörterungstermin. Das Verfahren zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. 

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