Auktion für nicht voruntersuchte Offshore-Windflächen gestartet
Im Zuge des weiteren Ausbaus der Offshore-Windenergie hat die Bundesnetzagentur vier nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7000 MW ausgeschrieben.
Konkret liegen drei Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von je 2000 MW in der Nordsee etwa 120 km nordwestlich von Helgoland und eine Fläche für eine Leistung von 1000 MW in der Ostsee rund 25 km vor der Insel Rügen. 2030 sollen die Windparks den Planungen zufolge in Betrieb gehen.
Hintergrund der sogenannten nicht zentral voruntersuchten Flächen ist, dass, um das Ausbauziel von 30 GW zu erreichen, nun auch Flächen ausgeschrieben werden, bei denen die Zuschlagsempfänger die vor der Errichtung eines Windparks nötigen Voruntersuchungen selbst durchführen müssen. Eine staatliche Voruntersuchung etwa mit Blick auf die Meeresumwelt, den Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse gibt es bei den jetzt ausgeschriebenen Flächen nicht.
Erstmals gilt bei der Ausschreibung das sogenannte dynamische Gebotsverfahren. Zwar erhält zunächst wie gehabt derjenige den Zuschlag, der den geringsten Förderbedarf anmeldet. Gehen aber mehrere 'Null Cent pro Kilowattstunde'-Gebote ein, erhält im nächsten Schritt der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag. Es kommt zu Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Die Erlöse aus dem dynamischen Gebotsverfahren sollen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung und zu je 5 Prozent in den Meeresnaturschutz bzw. die Förderung einer umweltschonenden Fischerei fließen. Zeitlich sind Gebote bis zum 1. Juni 2023 möglich.
Die Bundesnetzagentur kündigte bereits an, über die nun bekanntgemachten Ausschreibungen bis zum 1. März 2023 weitere Offshore-Ausschreibungen - und zwar für vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zentral voruntersuchte Flächen - im Umfang von 1800 MW zu starten.